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   OLG Koblenz, 07.02.2008 - 5 U 869/07   

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https://dejure.org/2008,18494
OLG Koblenz, 07.02.2008 - 5 U 869/07 (https://dejure.org/2008,18494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2008 - 5 U 869/07 (https://dejure.org/2008,18494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 5 U 869/07 (https://dejure.org/2008,18494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 15 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des Verbrauchers - Nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnende Geschäfte

  • prewest.de PDF, S. 45

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Maklertätigkeit eines griechischen Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 15 Abs. 1 lit c
    Zurechnung eines Rechtsgeschäfts zur beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklertätigkeit eines griechischen Rechtanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 723
  • ZMR 2009, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2008 - 5 U 869/07
    Obwohl derartiges hier nicht aufgezeigt ist, lässt sich ein gewerbliches Handeln des Klägers deshalb anzweifeln, weil der BGH in einer - allerdings das Verbraucherkreditgesetz betreffenden Entscheidung - die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen der privaten Vermögensverwaltung zugeordnet hat (vgl. BGH NJW 2002, 368, 369 unter II. 2. a) der Entscheidungsgründe m. w. N.).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZR 71/08

    Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Februar 2008 - 5 U 869/07 - wird zurückgewiesen.
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